Betriebspraktikum
Bedingungen für das Schülerbetriebspraktikum an unserer Schule
Vor den Herbstferien wird für die Klassen der Jahrgangsstufe 10 A und 9 ein Schülerbetriebspraktikum durchgeführt. Es dauert, wenn nicht anders von der Schulkonferenz beschlossen, drei Wochen.
Die Vorbereitung beginnt für die Schülerinnen und Schüler mit der frühzeitigen (mindestens 6 Monate im voraus) und selbstständigen Wahl der Praktikumsbetriebe. Folgender Link ist bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen hilfreich: Firmen in Geseke (Branchenverzeichnis).
Im Deutschunterricht sowie auch im AW- und Informatikunterricht wird das Verfassen von Bewerbungsschreiben und Lebenslauf eingeübt, später auch das Schreiben der Berichte. Während des Praktikums werden die Schüler vom Klassenlehrer und gegebenenfalls auch von der AW Lehrerin oder vom AW Lehrer der einzelnen Klassen besucht und betreut.
Das Ziel des Praktikums ist es, die Schüler mit der Arbeitswelt vertraut zu machen und in ihnen das Bewusstsein zu wecken, dass sie sich Gedanken über ihre spätere Berufswahl machen müssen. Das Schülerbetriebspraktikum ermöglicht es unseren Schülerinnen und Schülern, die Berufs- und Arbeitswelt unmittelbar kennen zu lernen und mit ihrer sozialen Wirklichkeit vertraut zu werden. Diese Erfahrungen sind auch hilfreich für die Berufswahl. Praktika geben darüber hinaus oft auch positive Impulse für das schulische Weiterlernen.
Es darf kein Einsatz in Arbeitsbereichen mit erhöhter Infektionsgefährdung erfolgen.
Schülerinnen oder Schüler, die ein Praktikum in Betrieben des Lebensmittelgewerbes durchführen möchten, benötigen ein Gesundheitszeugnis. Das Gesundheitsamt wird frühzeitig von der Schule über notwendige Einstellungsuntersuchungen informiert. Die Schüler sollen nicht von sich aus derartige Untersuchungen vornehmen lassen! Bei Betriebspraktika in Tageseinrichtungen für Kinder und in Kinderheimen ist eine Bescheinigung über einen ausreichenden Impfschutz der Antikörperbildung gegen Kinderkrankheiten, z.B. Poliomyelitis, Röteln (bei Schülerinnen) und Mumps (bei Schülern) vorzul
egen.
Praktikumsbetriebe sollen so ausgewählt werden, dass sie vom Wohnsitz aus zumutbar erreicht werden können. Falls das regionale Ausbildungsplatzangebot von Jugendlichen größere Mobilität verlangt, können auch Praktikumsplätze, die den Einzugsbereich der Schule überschreiten, genutzt werden. Voraussetzung ist, dass die schulische Betreuung sichergestellt werden kann. Bis zu einer Entfernung von 25 km ab der Schule trägt der Schulträger die Fahrkosten. Die für den Besuch weiter entfernt liegender Betriebe darüber hinaus entstehenden Kosten tragen die Eltern, sofern von Schulträgerseite keine Kostenübernahme erfolgt. Formulare können in unserem Büro abgeholt werden.
Bei der Wahl von Praktikumsplätzen in Großbetrieben ist zu berücksichtigen, dass dort die Erfahrungsmöglichkeiten aus arbeitstechnischen und organisatorischen Gründen sowie aus Sicherheitserwägungen heraus nicht immer in dem vorgestellten Maße vorhanden sind. Auch ist das Tätigkeitsfeld in Sparkassen, Banken, Anwaltskanzleien und Apotheken aus daten- und gefahrenrechtlichen Gründen eingeschränkt. Betriebe, in denen Verwandte ersten Grades beschäftigt sind oder die sich im Eigentum einer Person dieses Verwandtschaftsgrades befinden, können nur ausnahmsweise mit Genehmigung der Schule als Praktikumsbetrieb gewählt werden.






